AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (VERTRÄGE & LEISTUNGSVEREINBARUNGEN) – NACHSTEHEND AGB GENANNT

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei der zeitweiligen und entgeltlichen Erbringung von sämtlichen OYM Dienstleistungen sowie bei Oberlassung von Beherbergungs- oder Veranstaltungsräumen für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen, inklusive allfälliger Vorleistungen zu Gunsten des Gastes.
  2. Allfällige Geschäftsbedingungen des Gastes finden nicht Anwendung, unter Vorbehalt einer vorher schriftlich vereinbarten anderslautenden Abrede. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Gast im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist sowohl der Endverbraucher, wie auch der gewerblich tätige Unternehmer.

2. Vertragspartner

  1. Vertragspartner ist die OYM AG, (nachfolgend ,,OYM" genannt) und der/die Athlet/innen oder der Beherbergungs- sowie Veranstaltungsnehmer - im Folgenden ,,Gast" genannt.

3. Entstehung des Vertragsverhältnisses

  1. Das Vertragsverhältnis kommt mit der gegenseitigen Unterzeichnung des Vertrages durch OYM und den Gast zustande. Änderungen oder Stornierungen können nur noch im Rahmen dieser AGB erfolgen.
  2. Hat ein Dritter für den Gast gehandelt, haftet der Gast dem OYM gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsbezug entstehen.

4. Preise

  1. Preise für Dienstleistungen und anderen Beherbergungsmöglichkeiten im OYM sind ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF) und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Schweizer Recht angegeben.

5. Nutzung und Rückgabe von Hotelzimmern

  1. Die Nutzung der Beherbergungs- oder Veranstaltungsraume und der Gebrauch der zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Einrichtungen dürfen ausschliesslich in der dafür vorgesehenen Nutzung erfolgen. Schaden und körperliche Verletzungen aufgrund missbrauchlicher Anwendung von zur Verfügung gestellten Gegenstände, Geräte und Einrichtungen werden vom OYM abgelehnt.
  2. Schäden, welche durch den Gast vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, können durch OYM in Rechnung gestellt werden.
  3. Das Rauchen in den ist in allen OYM-Räumlichkeiten nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung können dem Gast zusätzliche Kosten (erhöhter Reinigungsaufwand, Ertragsausfall etc.) in Rechnung gestellt werden.

6. Stornierungsbedingungen

  1. Eine Annullierung muss uns spätestens 4 Wochen vor dem Vertragsbeginn erreichen.
  2. Für eine allfällige Annullierung nach Ablauf der oben erwähnten Frist werden Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.

Folgende Stornierungsgebühren fallen an: Annullierung bis 4 Wochen vor Vertragsbeginn: 0% der Gebühren Annullierung bis 2 Wochen vor Vertragsbeginn: 50% der Gebühren Annullierung bis 1 Woche vor Vertragsbeginn: 75% der Gebühren Annullierung innerhalb 1 Woche vor Vertragsbeginn: 100% der Gebühren

7. Rücktritt des OYMs

  1. OYM ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Aufnahme, Weiterführung oder vollständige Erfüllung des Vertragsverhältnisses nicht oder nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn:
  2. - höhere Gewalt/andere vom OYM nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen lassen,
  3. - Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Dienstleistungsnehmer oder des Zweckes) gebucht wurden,
  4. - das OYM begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die lnanspruchnahme der Dienstleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gaste und/oder des OYMs gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des OYM's zuzurechnen ist.
  5. In den genannten Fallen ist das OYM zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt und es entsteht keinerlei Anspruch des Dienstleistungsnehmer auf Schadensersatz. Allfällig vom Gast geleisteten Anzahlungen bzw. Zahlungssicherstellungen fallen bzw. stehen dem OYM nach Massgabe der in Punkt 8 festgelegten Bestimmungen zu.

8. Haftung des OYMs

  1. Das OYM haftet demGast grundsätzlich nur für Letzterem willentlich oder grobfahrlässig zugefügtem Schaden, der als direkte Folge einer Nicht- oder erheblichen Schlechterfüllung der vom OYM übernommenen Vertragspflichten eingetreten ist. Die Schadenersatzsumme wird in jedem Falle auf maximal der vom Gast gebuchten oder bei der Beendigung des Aufenthalts tatsachlich bezahlten Aufenthaltsentschädigung (ohne MwSt.) beschrankt.
  2. Sollten Störungen oder Mangel an den Leistungen des OYMs auftreten, wird OYM bei Kenntnis oder auf unverzügliche Ruge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Dem Gast trifft dieObliegenheit, alles ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schaden dem OYM unverzüglich mitzuteilen.
  3. OYM haftet bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände ebenso nur fur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit das Hotel für Dritte gesetzlich einzustehen hat, haftet es ebenso nur, wenn ein grobes Verschulden der Drittperson vorliegt, ausgeschlossen ist die Haftung des OYMs falls der Dritte den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
  4. Die Haftung des OYMs wird ausdrücklich insbesondere auch für Dritt­ und Reflexschaden betragsmassig auf die Leistungen der OYM­ Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich abbedungen. Das OYM haftet nicht für Schäden, die in Folge höherer Gewalt entstehen.
  5. Allfällige Haftungsansprüche verwirken ersatzlos, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem OYM schriftlich Anzeige erstattet.
  6. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen des Gastes und deren lnhalten auf dem OYM-Grundstück haftet das OYM nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  7. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt. Das OYM übernimmt die Zustellung oder die Aufbewahrung auf Wunsch. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen wie auch Dritt- oder Reflexschaden, sind ausgeschlossen.

9. Rücktritt / Annullierung Banketträume

Sämtliche Annullierungen müssen in Schriftform vorliegen.

Eine Annullierung der gesamten Buchung hat 4 Wochen vor Anlassbeginn zu erfolgen. Spätere Annullierungen werden wie folgt in Rechnung gestellt:

Annullierung bis 4 Wochen vor Vertragsbeginn: 0% der Gebühren Annullierung bis 2 Wochen vor Vertragsbeginn: 75% der Gebühren Annullierung innerhalb 2 Wochen vor Vertragsbeginn: 100% der Gebühren.

10. Urheberrechte/Lizenzen

Werbung in gedruckter und digitaler Form sowie jede Art von Werbung im weiteren Sinne - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - mit Hinweis auf Veranstaltungen im OYM sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des OYMs gestattet. Das OYM behält sich das Recht vor, dem Veranstalter - gegen Entrichtung einer Gebühr - ein zeitlich begrenztes, nicht ausschliessliches Lizenzrecht für die Verwendung der ihr zustehenden Marken und/oder Logos zu gewähren. Der Kunde hat allerdings keinen Anspruch auf Erteilung der Lizenzrechte.

11. Schlussbestimmungen, Gerichtstand, anwendbares Recht und Zustellungsadresse

  1. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Gast sind auch in schriftlicher Form unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Cham (ZG).
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die gesamte Leistungserbringung oder für die vorübergehende entgeltliche Oberlassung von Räumen zur Beherbergung oder als Veranstaltungsort unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem lnhalt der ursprünglichen Absicht wirtschaftlich am nächsten kommt.
  4. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und der OYM AG untersteht ausschliesslich dem Schweizer materiellen Recht.
  5. Als ausschliesslicher Gerichtstand für alle Forderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag zwischen den eingangs erwähnten Parteien ist Zug. Der vertraglich vereinbarte Gerichtstand findet auch für allfällige vorprozessuale einstweilige Massnahmen Anwendung.
  6. Die im Ausland wohnenden Gaste, bzw. Gaste ohne festen Wohnsitz, bzw. mit unbekanntem Wohnsitz, erklären hiermit, sich im Sinne von Art. 50 Abs. 2 SchKG der Zwangsvollstreckung in der Schweiz unterstellen zu wollen, und wählen zu Gunsten der OYM AG und als Spezialdomizil für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag Zug.
  7. Der im Ausland wohnhafte Gast, sowie der Gast ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz ist einverstanden, dass allfällige für ihn bestimmte Gerichts- und/oder Vollstreckungsdokumente der zugerischen Gerichts- oder Vollstreckungsbehörden, inklusive Verfügungen und Entscheidungen, mit rechtsverbindlicher Wirkung an die OYM-Adresse zugestellt werden können.